Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) beklagt in einer Pressemitteilung über Flüchtlinge in Darfur vom 11. März 2015 die anhaltende Gewalt und Straflosigkeit im westsudanesischen Darfur. „Auch zehn Jahre nach der Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs gibt es keine Gerechtigkeit für Opfer von Vergewaltigungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und Vertreibung“, kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. „Milizen, die dem nationalen Geheimdienst des Sudan unterstehen und die Zivilbevölkerung terrorisieren, wurden sogar legalisiert.“ Im Jahr 2014 mussten insgesamt 430.000 Menschen die Flucht ergreifen. Mindestens 41.000 Darfuris mussten seit Dezember 2014 ihre Dörfer verlassen. Viele Flüchtlinge in Darfur suchen in Camps im Sudan oder in Nachbarländern Schutz. Mindestens 45 Darfuris sind am Dienstag vor der Küste Libyens in einem seeuntüchtigen Boot auf der Flucht nach Europa ertrunken.
Keine angemessene Strafverfolgung von Gewalttätern in Darfur
Der Weltsicherheitsrat hatte insbesondere auf Betreiben Deutschlands am 31. März 2005 die Resolution 1593 beschlossen. Sie beauftragte den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der juristischen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn es gab keine angemessene Strafverfolgung von Gewalttätern in Darfur. „Bis heute mangelt es der Regierung des Sudan am politischen Willen, Verbrechen in Darfur aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte Delius. So bestritt der stellvertretende Staatssekretär im sudanesischen Justizministerium Esameldin Abdelgader noch in der vergangenen Woche vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf eine von Human Rights Watch dokumentierte Massenvergewaltigung in Darfur im Oktober 2014. Der von der sudanesischen Regierung eingesetzte „Sonderermittler für Verbrechen in Darfur“ habe bei einer Befragung mutmaßlicher Opfer keine belastbaren Beweise für Rechtsverletzungen gefunden.
Chefanklägerin des IStGH bemängelt Unterstützung
Die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, hatte am 12. Dezember 2014 angekündigt, alle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Darfur auszusetzen, da sie vom Weltsicherheitsrat bei der Durchsetzung von Haftbefehlen gegen Sudans Staatspräsident Omar Hassan al Bashir und andere Beschuldigte keine ausreichende Unterstützung bekomme. Am Montag hatte der IStGH erklärt, er werde den Weltsicherheitsrat darüber informieren, dass der Sudan in der Frage einer Verhaftung von Präsident Bashir nicht zur Zusammenarbeit bereit ist.
Noch immer 2,55 Millionen Flüchtlinge in Darfur
Zwölf Jahre nach Beginn des Genozids sind in den fünf Darfur-Provinzen noch immer 2,55 Millionen Menschen auf der Flucht vor Menschenrechtsverletzungen. Rund 4,4 Millionen Menschen sind auf Nahrungsmittelhilfe aus dem Ausland angewiesen. Mehr als 5.000 Dörfer wurden zerstört. Weil humanitäre Arbeit von den Behörden massiv behindert wird, sind heute nur noch 5.540 Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen dort tätig. Im Jahr 2005 waren es noch 17.700. „Doch der Bedarf an Hilfe ist heute nicht geringer als damals“, sagte Delius.