Unterstützen Sie das Schulprojekt
Mit einer kleinen Spende können Sie Großes bewirken. Der Zugang zu Bildung ist nicht für alle Menschen selbstverständlich. Mit einem kleinen Beitrag können Sie uns unterstützen, Lehrmaterial wie Bücher, Schreibutensilien, Laptops, Tafeln, Stühle und Tische für die Schule zu beschaffen und die Unterrichtsbedingungen zu verbessern, damit auch die Kinder im Darfur einmal die Chance auf ein besseres Leben haben.
Bildung ist der Schlüssel für viele grundlegende Probleme und unterstützt Entwicklungsländer nachhaltig. Der Erlös kommt ohne Verwaltungskosten vollständig vor Ort an. Gerne schicken wir Ihnen in unserem Newsletter die neuesten Informationen zur aktuellen Entwicklung zu.
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Spendenkonto:
Empfänger: Darfur-Hilfe e.V.
BLZ: 400 501 50
IBAN: DE12 4005 0150 0034 2000 06
SWIFT-BIC: WELADED1MST
Verwendungszweck: „Darfur-Hilfe“
GELDSPENDE FÜR GUTE ZWECKE MINDERT STEUERSCHULD
Damit Menschen gemeinwohlorientierte Projekte nach Kräften unterstützen, belohnt der Gesetzgeber Geldschenkungen mit Steuervorteilen. Allerdings ist nicht jede Zuwendung in jeder Höhe absetzbar. Es gelten Höchstgrenzen: Geldgeschenke für kirchliche und religiöse sowie besonders förderungswürdige, gemeinnützige Zwecke können bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgesetzt werden. Bei Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke werden sogar bis zu zehn Prozent der Einkünfte steuerlich gefördert (siehe auch Freistellungsbescheid https://darfur-hilfe.org/impressum/.
WICHTIG FÜR DAS FINANZAMT
Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, braucht der Geldgeber eine Spendenquittung. Diese bekommt er von der Empfängerorganisation (geben Sie bitte Ihre Postanschrift an!). Ist die Zuwendung kleiner als 100 Euro genügt den Finanzbeamten ein Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung von der Bank mitsamt dem Verwendungszweck. Prinzipiell sind auch Sachspenden absetzbar, allerdings benötigt der Spender auch in diesem Fall eine Quittung von der beschenkten Organisation über den Wert der Sachspende. Besitzt der Spender noch die Kaufquittung, gilt auch diese als Nachweis.