Darfur-Hilfe / Sudan: Red Hand Day – Aktion Rote Hand

Seit den 1970er Jahren sind einige internationale Konventionen auf den Weg gebracht worden, die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikte zu verhindern, schreibt der Sprecher der GfbV in Münster.

Doch auch heute noch werden geschätzte 250.000 Kinder weltweit als Soldaten oder in anderen kriegsunterstützenden Funktionen missbraucht, heißt es weiter.

Am 12. Februar 2002 trat das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Seitdem gilt der 12. Februar als Internationaler Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten und ist als Red Hand Day bekannt geworden.

Der Tag fällt in diesem Jahr – 12.2. – mit dem Karnevalsdienstag zusammen, kein günstiger Termin für eine öffentliche Mahnaktion.

Die Regionalgruppe Münster der Gesellschaft für bedrohte Völker hat deshalb bereits im Vorfeld eine Erklärung und einen Forderungskatalog veröffentlicht, hier die wichtigsten Auszüge:
Ob in Mali, Burma, Kongo oder anderen aktuellen Kriegsgebieten, noch immer werden Kinder von zahlreichen Kriegsparteien militärisch und zur Kriegsunterstützung missbraucht.
Anlässlich des weltweiten Red Hand Days, einer weltweiten Initiative gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten in bewaffneten Konflikten, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (Münster) auch die deutsche Politik zu mehr Engagement auf bei der Durchsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere des Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten.

Gefordert werden:

1. „straight 18“: Kinder unter 18 Jahren dürfen weder freiwillig noch zwangsweise rekrutiert oder als Soldaten eingesetzt werden.

2. Bestrafung der Verantwortlichen: Personen, Staaten und bewaffnete Gruppen, die Kinder

rekrutieren und als Soldaten einsetzen, müssen öffentlich benannt und bestraft werden.

3. Versorgung, Schutz und politisches Asyl: Ehemalige Kindersoldaten müssen medizinisch und

psychologisch versorgt werden. Sie müssen eine schulische bzw. berufliche Ausbildung erhalten.

Das gilt insbesondere für diejenigen, die als Flüchtlinge in Industrieländer wie Deutschland

kommen. Sie müssen Schutz und politisches Asyl erhalten.

4. Mehr Geld für Kindersoldaten-Hilfsprogramme, für Präventions- und Reintegrationsprogramme.

5. Stopp von (deutschen) Waffenexporten: Es dürfen keine Waffen (besonders Kleinwaffen) in

Krisenregionen exportiert werden, in denen es Kindersoldaten gibt.

6. Friedenserziehung fördern: Friedenserziehung sollte verbindlich in Lehrplänen und der

Lehrerausbildung verankert werden.

Dr. Kajo Schukalla, Gesellschaft für bedrohte Völker,

Regionalgruppensprecher, Münster

6.2.2013

Samstag, 2013-02-09